Herzlich Willkommen auf der Internetseite von der

Ars Vivendi Bernardus Consultor Stiftung

www.avbc-stiftung.de
info@avbc-stiftung.de

Förderung und Unterstützung von Menschen mit einer Querschnittlähmung und anderen Handicap

Stiftung

Vision der Stiftung „Gemeinsam sind wir ein starkes Team“

Als Stiftungsgründer und „Rollstuhlfahrer“ (www.bernhard-lobdowski.de) mit einer hohen Querschnittlähmung, kann ich aus eigener Erfahrung sagen wie schwierig es ist ohne die Familie, kompetente Hilfe oder Begleitung, das tägliche Leben zu meistern.

Daher ist es die Vision und das Ziel der Stiftung, Querschnittgelähmten und Menschen mit Handicap hilfreich und wenn notwendig finanziell zur Seite zu stehen, um ihre Lebensqualität und Unabhängigkeit zu erhalten und einfach wieder Freude und Spaß am Leben zu haben.

Am Ende wird alles gut werden, und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht am Ende.

Oscar Wilde, irischer Schriftsteller

Vision

Materio: (lat./gr.) in Holz gebaut …

Auch in der Baubranche entwickelt sich die Technik ständig weiter, daher ist Ökologisches, biologisches, nachhaltiges und CO² neutrales Bauen in der heutigen Zeit unumgänglich.

Daher arbeitet die Stiftung ausschließlich mit Unternehmen zusammen die vorgefertigte Wand- und Deckensystemen nach dem CLT – System

Brettsperrholz – cross laminated timber – Brettsperrholz ist der Überbegriff für im Bauwesen verwendete Massivholztafeln, die aus mehreren über Kreuz flach aufeinander verleimten Brettlagen bestehen. Bei Brettschichtholz sind demgegenüber alle Lagen längs zur Faser angeordnet – herstellen.

CLT-Systeme sind variabel mehrschichtig und vollkommen massiv aus Fichtenholz aufgebaut.
Durch das Verkleben von Längs- und Querlagen wird das „Arbeiten“ des Holzes, also das Quellen oder Schwinden, auf ein vernachlässigbares Maß reduziert.
So kann es die Anforderungen an einen modernen Baustoff sicher erfüllen.

CLT-Systeme sind monolithisch, also gewissermaßen „ein Stück Holz“, mit ca. 0,7% Leim.

Das massive CLT-System kann somit hohe Lasten tragen, ist brandsicher, lässt sich
schnell und trocken verbauen und wirkt schall- sowie wärmedämmend.

Somit ist die Erstellung modernster und hochenergetischer Wohn- und Gewerbegebäude „fast“ jeder Größenordnung, mit vorgefertigten, großformatigen,
ökologisch nachhaltigen Bauelementen aus CLT-Massivholz-Systemen möglich.

Barrierefreiheit für alle mit oder ohne Handicap
Barrierefreiheit wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der behinderten Menschen bezogen.
Das ist unverständlich, zumal deutschland- und europaweit Berichte und Gutachten immer wieder herausstellen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen ist und nicht einer bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen erfolgt.
So ist bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig
und für 100 % komfortabel !! ist.

Zu den Personen, für die Barrierefreiheit eine zwingende Grundvoraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet, gehören beispielweise Menschen mit körperlichen Einschränkungen (wie geh- oder  greifbehinderte Personen oder Rollstuhlfahrer), sensorisch oder sinnesbehinderte (z. B. blinde/sehbehinderte oder hörbehinderte/ ertaubte Personen) sowie geistig und lernbehinderte Personen und Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Zu der Personengruppe, für die eine barrierefreie Umwelt notwendig ist, gehören vor allem Menschen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen, also Personen, die sowohl im Alltag als auch in reisespezifischen Situationen Einschränkungen bei ihrer Mobilität oder bei ihren Aktivitäten erfahren. Das sind z. B. Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen, Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem
Gepäck sowie Familien mit kleinen Kindern oder auch ältere Menschen.

Die Stiftung will Menschen mit einer Querschnittlähmung oder einem anderen Handicap unterstützen, beantragte und benötigte Hilfsmittel zu
bekommen, ggf. zu finanzieren.

Was sind Hilfsmittel
Laut der Begriffsbestimmung der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, sind Hilfsmittel „sächliche Mittel oder technische Produkte“, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Dazu können auch solche sächlichen Mittel oder technischen Produkte zählen, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z. B. bestimmte Spritzen oder Inhalationsgeräte).

Zu den Hilfsmitteln zählen:

  • Sehhilfen und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)
  • Körperersatzstücke (Prothesen)
  • orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle)
  • Inkontinenz- und Stoma-Artikel
  • andere Hilfsmittel

Wer übernimmt die Kosten für ein Hilfsmittel?
Je nach Einsatzbereich übernehmen verschiedene Kostenträger die Kosten
für benötigte Hilfsmittel. Die Zuständigkeiten sind im Regelfall klar
abgegrenzt:
Krankenversicherung: Hilfsmittel, die zur Krankenbehandlung dienen.
Pflegeversicherung: Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen.
Rentenversicherung: Hilfsmittel, die der medizinischen Rehabilitation
dienen.
Unfallversicherung: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder Berufsunfähigkeit.
Sie benötigen Informationen und/oder finanzielle Unterstützung dann bitte auf den Button klicken.

Die Stiftung kann für Menschen mit einer Querschnittlähmung oder einem anderen Handicap, behindertengerechten und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Bei der Verwirklichung dieser Vision stehen sich mit dem „Kapitalismus“, dem „Sozialismus“ und der „Wohnungsbau-Politik“, viele Ideologien gegenüber die alle nur das Beste wollen und dabei sich selbst und anderen bei wichtigen Entscheidungen im Wege stehen.

Viele Wohnungsbauunternehmen/Bauträger bieten sensationell schöne barrierefreie Wohnungen an, leider kann sich kein „normaler“ Mensch noch ein Mensch mit Handicap diese leisten.

Die Stiftung will hier eine „Brücke bauen“, damit der Wunsch für Menschen mit einer Querschnittlähmung und/oder einem anderen Handicap, die in einer behindertengerechten und bezahlbaren Wohnung mit Ihren Familien/Lebenspartner Leben wollen, erfüllt werden kann.

Sie wollen mehr erfahren, dann klicken Sie auf den Button.

Kontakt / Impressum
Ars Vivendi Bernardus Consultor gUG
Bernhard Lobdowski
Rhönstrasse 28
D-63110 Rodgau

Nach oben